BFH - Urteil vom 18.03.2009
III R 2/06
Normen:
InvZulG 1996 § 2; AO § 12;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 319/02

Investitionszulagenrechtlicher Begriff der Betriebsstätte gem. § 12 S. 1 Abgabenordnung (AO); Voraussetzungen der Annahme einer für eine Betriebsstätte hinreichenden Nutzungsbefugnis

BFH, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen III R 2/06

DRsp Nr. 2009/16469

Investitionszulagenrechtlicher Begriff der Betriebsstätte gem. § 12 S. 1 Abgabenordnung (AO); Voraussetzungen der Annahme einer für eine Betriebsstätte hinreichenden Nutzungsbefugnis

Normenkette:

InvZulG 1996 § 2; AO § 12;

Gründe:

I.

Der nach dem Streitjahr 1996 verstorbene Ehemann und Rechtsvorgänger der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb ein Fuhrunternehmen in A. Er schaffte im Streitjahr einen Sattelschlepper zum Preis von 150 600 DM an, der im Fördergebiet zur Erledigung von Aufträgen eingesetzt wurde, die die W-GmbH akquiriert hatte. Der Fahrer des Sattelschleppers war Angestellter des Fuhrunternehmens und wohnte im Fördergebiet.