Nachdem über das Vermögen des Roland A... das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden war, meldete der Beklagte Rückforderungsansprüche hinsichtlich für die Jahre 1990 bis 1993 gewährter Investitionszulagen wegen Nichteinhaltens der investitionszulagenrechtlichen Verbleibensvoraussetzung an. Da der Kläger den angemeldeten Forderungen widersprach, erließ der Beklagte am 12.07.1996 einen - in der Folgezeit mehrfach geänderten - Feststellungsbescheid, in dem er seine Ansprüche als bevorrechtigte Abgabenforderungen nach §
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