Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Investitionszulage für Spritzgusswerkzeuge (sog. Vorrichtungen).
Die Klägerin, eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, stellt Sonnenschutzsysteme, insbesondere Markisen her. Ihren Sitz hat die Gesellschaft im Fördergebiet.
Die von der Klägerin produzierten Markisen werden im Wesentlichen aus Aluminium- und Kunststoffteilen zusammengebaut.
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