I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, die auf dem Gebiet des Bauschuttrecyclings sowie der Durchführung von Abriss- und Erdbauarbeiten tätig ist, erhielt für Investitionen der Jahre 1993 bis 1996 Investitionszulage. Die Bescheide ergingen jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
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