I. Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für die Streitjahre 1985 und 1986 eine Investitionszulage für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen nach § 4 des Investitionszulagengesetzes 1982 bzw. 1986 (InvZulG 1982/1986) zu gewähren ist.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Untersuchung, Entwicklung und Dauererprobung von Motoren, Motorbauteilen und Betriebsstoffen. Diese Arbeiten werden im Rahmen der Forschung und Entwicklung auftraggebender Firmen aus der Automobil- und Mineralölindustrie sowie deren Zulieferfirmen durchgeführt. Die Klägerin unterhält dazu Prüfstände, auf denen Motore (Motorbauteile) sowie Betriebsstoffe in Langlaufversuchen erprobt werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|