I. Gegenstand des von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) in Form einer GmbH betriebenen Unternehmens ist im Wesentlichen ein Kranverleih sowie die Durchführung von Transporten und Montagen.
Die Klägerin erwarb im Mai 1996 einen Mobilkran Firma G im Rahmen eines Mietkaufvertrags zu Anschaffungskosten von 1 320 000 DM.
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