I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist hälftiger Miteigentümer eines im Fördergebiet im Jahr 1975 errichteten Wohnhauses. Die andere Miteigentumshälfte gehört der ehemaligen Lebensgefährtin des Klägers, die seit 1999 vom Kläger getrennt lebt.
Im Jahr 1999 wendete der Kläger 15 601 DM für Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude auf. Hierfür beantragte er eine Investitionszulage in Höhe von 1 590 DM nach § 4 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1999.
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