FG Brandenburg, vom 29.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 875/04
InvZul: Zulagenantrag, eigenhändige Unterschrift
BFH, Beschluss vom 31.01.2007 - Aktenzeichen III B 168/05
DRsp Nr. 2007/5549
InvZul: Zulagenantrag, eigenhändige Unterschrift
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Antrag auf Gewährung einer InvZul gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1993 eigenhändig zu unterschreiben ist und die eigenhändige Unterschrift innerhalb der Frist geleistet werden muss.