Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. April 2022 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten erstreben eine Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren.
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