EStG § 13 Abs. 1 Nr. 3 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ; BJagdG §§ 7 11 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 199, 266
BStBl II 2002, 692
DB 2002, 2087
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 25.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1479/96
Jagd als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
BFH, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen IV R 19/00
DRsp Nr. 2002/12710
Jagd als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
»1. Der nach § 13 Abs. 1 Nr. 3EStG notwendige Zusammenhang einer Jagd mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft ist auch dann zu bejahen, wenn die Jagd aufgrund eines Jagdpachtvertrages auf Flächen ausgeübt wird, die der Land- und Forstwirt als wirtschaftlicher Eigentümer in einem Umfang nutzt, der den Eigentumsflächen entspricht, die geeignet wären, einen Eigenjagdbezirk gemäß § 7BJagdG zu begründen.2. Einkünfte aus einer (vom wirtschaftlichen Eigentümer wie vom Inhaber eines Eigenjagdbezirks) zusätzlich zu den eigenen oder "wirtschaftlich eigenen" Flächen hinzugepachteten Jagd stehen nur dann in ausreichendem Zusammenhang mit dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn die Zupachtung aus zwingenden öffentlich-rechtlichen Gründen erfolgt oder zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs erforderlich ist oder wenn die zugepachteten Jagdflächen überwiegend eigenbetrieblich genutzt werden (Anschluss an Senatsurteil vom 11. Juli 1996 IV R 71/95, BFH/NV 1997, 103).«
Normenkette:
EStG § 13 Abs. 1 Nr. 3 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ; BJagdG §§ 7 11 Abs. 1 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.