FG Münster - Urteil vom 31.01.2000
9 K 7370/97 K
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 4 ; HGB § 249 Abs. 1 S 1;
Fundstellen:
EFG 2000, 478

Jubiläumsrückstellung nicht für unabhängig von der

FG Münster, Urteil vom 31.01.2000 - Aktenzeichen 9 K 7370/97 K

DRsp Nr. 2001/2286

Jubiläumsrückstellung nicht für unabhängig von der

Die Bildung einer Rückstellung für Zuwendungen, die aus Anlass eines zukünftigen Geschäftsjubiläums zugesagt werden, ist insoweit zulässig, als die Zuwendungen eindeutig und meßbar Entgelt für die vor dem Bilanzstichtag erbrachten Arbeitsleistungen der begünstigten Mitarbeiter darstellen. Dieses ist bei einem jedem Mitarbeiter - unabhängig von seiner Betriebszugehörigkeit - gewährten Sockelbetrag nicht der Fall.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 4 ; HGB § 249 Abs. 1 S 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung für Zuwendungen zu bilden ist, die aus Anlaß eines Geschäftsjubiläums zugesagt worden sind.

Die Klägerin (Klin.) ist eine ... ihr Träger ist der Zweckverband der Stadt ... und der Gemeinden ... und ... . Die Klin. beging am 20. Mai 1994 ihr 150jähriges Geschäftsjubiläum.

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsrates der Klin. verpflichtete sich diese durch Betriebsvereinbarung mit dem Personalrat vom 18.12.1992, aus Anlaß ihres Geschäftsjubiläums an alle Mitarbeiter/innen eine Jubiläumszuwendung zu zahlen. Hierzu enthält die Betriebsvereinbarung, auf deren Inhalt im einzelnen Bezug genommen wird, folgende Regelungen:

"Die ... zahlt aus Anlaß ihres 150jährigen Geschäftsjubiläums an alle