I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein Landkreis, führte in den Streitjahren (1992 bis 1998) aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen mit der "Duales System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH" (DSD) u.a. das Sammeln und Sortieren von gebrauchten Verkaufsverpackungen (Wertstoffen) gemäß §
Der Kläger machte (anteilige) Vorsteuerbeträge aus den Aufwendungen für die Entsorgung fehlerhaft in den Hausmüll eingeworfener Wertstoffe ("Fehleinwürfe") geltend, die sich aus den Betriebskosten der landkreiseigenen Müllverbrennungsanlage, den Kosten für das Sammeln und Befördern des Hausmülls zur Müllverbrennungsanlage durch private Unternehmer und aus den Kosten für die landkreiseigene Deponie zusammensetzten.
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