Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 17.07.2017 wird zurückgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mainz, mit dem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|