FG München - Urteil vom 06.11.2003
15 K 533/02
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 § 11 Abs. 1 ; AO (1977) § 88 ;

Kapitaleinkünfte aus Schneeballssystem; Einkommensteuer 1994 und 1995

FG München, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 15 K 533/02

DRsp Nr. 2004/790

Kapitaleinkünfte aus Schneeballssystem; Einkommensteuer 1994 und 1995

Leistet eine auf einem sog. Schneeballsystem beruhende Anlagegesellschaft nach dem Zusammenbruch des Systems Zahlungen gegenüber den Kapitalanlegern, trägt das FA die Feststellungslast, ob diese als Zinszahlungen oder als Kapitalrückzahlung anzusehen sind. Kapitaleinkünfte aus Schneeballsystem

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 § 11 Abs. 1 ; AO (1977) § 88 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Kläger (Kl.) in den Jahren 1994 und 1995 Einkünfte aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Scheinen hatte.

I.

Der Kl. war in den Streitjahren verheiratet und wurde mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehegatten haben drei Kinder, die in den Jahren ... geboren wurden.

Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärten sie in der Einkommensteuererklärung 1994 nicht und in der Einkommensteuererklärung 1995 in Höhe von 147 DM. Mit Bescheid vom 07. März 1996 setzte der Beklagte (das Finanzamt - FA-) die Einkommensteuer 1994 auf 65.754 DM und mit Bescheid vom 19. November 1996 die Einkommensteuer 1995 auf 52.388 DM fest.