I.
Der Antragsteller ist der Vater seines am ... 1976 geborenen Sohnes ...
Dieser befand sich im Streitjahr 1997 in Berufsausbildung.
Für dieses Kind bewilligte der Antragsgegner für das Streitjahr zunächst Kindergeld.
Bei einer nachträglichen Überprüfung der vom Sohn im Jahr 1997 erzielten Einkünfte und Bezüge wurde festgestellt, daß ... in diesem Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von ... DM erzielt hatte. Auch erfuhr der Antragsgegner, daß ... in diesem Jahr Zinseinnahmen von ... DM erlangt hatte.
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