I.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der am 21. März 1946 geborene Kläger schloss 1982 bei der "Q"-AG, einem Unternehmen der "W" Gruppen, eine als "E" -Police bezeichnete Kapitalversicherung mit Sparanteil auf den Erlebens- oder Todesfall gegen Jahresbeiträge in Höhe von 4.850 DM ab. Die Versicherung begann am 1. April 1982 und endete am 1. April 2002. Die Versicherungssumme betrug 106.247 DM.
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