Kapitaleinkünfte; verdeckte Gewinnausschüttung; Provision; Umsatzsteuer; Vermögensmehrung; Angemessenheit - Umsatzsteuer als Teil der einkommensteuerlich zu erfassenden Vermögensmehrung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2004 - Aktenzeichen 1 K 3477/02 E
DRsp Nr. 2004/15703
Kapitaleinkünfte; verdeckte Gewinnausschüttung; Provision; Umsatzsteuer; Vermögensmehrung; Angemessenheit - Umsatzsteuer als Teil der einkommensteuerlich zu erfassenden Vermögensmehrung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen
Bei der einkommensteuerlichen Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen ist die auf den Nettobetrag entfallende Umsatzsteuer unabhängig davon als Teil der Vermögensmehrung des Gesellschafters zu berücksichtigen, dass sie wegen des Vorsteuerabzuges bei der ausschüttenden Gesellschaft nicht zu einer Vermögensminderung geführt hat.