I.
Streitig ist die Steuerbarkeit von Zinsen, die aufgrund eines Rentennachzahlungsbescheids ausgezahlt werden.
Die Kläger (Kl) sind seit dem 3. Dezember 1990 verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Erst nach mehrjährigen, z.T. auch vor dem Sozialgericht geführten Auseinandersetzungen mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wurde der Klägerin (Klin; ...) mit Rentenbescheid vom 15. September 1998 (Einkommensteuer - ESt - Akte 1998, Bl 7) ab 1. November 1998 eine laufende Erwerbsunfähigkeitsrente von monatlich brutto 1.574,27 DM (netto 1.451,48 DM) bis längstens zur Vollendung des 65. Lebensjahrs bewilligt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente beruht auf einem schweren Verkehrsunfall, den die Klin im Januar 1984 erlitten hatte.
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