Die Beteiligten streiten --vornehmlich aus Anlaß eines von der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) geltend gemachten Verlustvortrags für das Streitjahr (1979)-- über die Höhe der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S. von § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG), deren Veräußerung Kapitalerhöhungen gegen Einlagen vorausgegangen waren, sowie um die Anerkennung von Verlusten aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdezucht.
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