I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde durch Vertrag vom 7. Januar 1992 durch ihre Alleingesellschafterin gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 10. März 1992. Ausweislich des Gesellschaftsvertrages (dort Nr. 3) war das auf 50 000 DM festgelegte Stammkapital von der Alleingesellschafterin in bar zu erbringen. Nach Nr. 6.1 des Vertrages trug die Gesellschaft die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung bis zur Höhe von 3 000 DM.
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