Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zum Einbehalt und zur Abführung von Kapitalertragsteuer verpflichtet ist und zwar für den Fall, dass derjenige, der im Ausland ansässig ist und für den die Klägerin am Dividendenstichtag in Deutschland börsennotierte Aktien verwahrt, seine Dividendenansprüche vor der Ausschüttung an einen im Ausland Ansässigen gegen Entgelt abtritt.
Die Klägerin ist ...ein in Deutschland unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtiges Kreditinstitut. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Bankgeschäften aller Art.... Sie verwahrt und verwaltet auch Wertpapiere für andere und übt damit das Depotgeschäft im Sinne des §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|