Kapitalertragsteuererstattung bei Gewinnausschüttungen an eine société par actions simplifiée
FG Köln, Beschluss vom 23.05.2008 - Aktenzeichen 2 K 3527/02
DRsp Nr. 2008/13803
Kapitalertragsteuererstattung bei Gewinnausschüttungen an eine "société par actions simplifiée"
Dem Europäischen Gerichtshof werden gemäß Art. 234 Abs. 2 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist Art. 2 Buchst. a) i.V.m. dem Anhang Buchst. f) der Mutter-Tochter-Richtlinie dahingehend auszulegen, dass auch eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée" bereits in den Jahren vor 2005 als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" im Sinne dieser Richtlinie angesehen werden kann und ihr somit für einen von ihrer deutschen Tochtergesellschaft im Jahr 1999 ausgeschütteten Gewinn nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie die Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle zu gewähren ist?2. Für den Fall, dass die Frage 1. zu verneinen ist:
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