I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), erwarb am 23. Dezember 1998 ein in X gelegenes Grundstück. Die Verkäuferin des Grundstücks war zugleich verpflichtet, das auf dem Grundstück befindliche Gebäude zu sanieren. Bei Zahlung bis zum 31. Dezember 1998 sollte der Kaufpreis 2 387 756,40 DM betragen; bei späterer Zahlung sollte sich dieser Betrag um 2 % auf 2 435 510 DM erhöhen. Vereinbart war für diesen Fall eine ratenweise Zahlung des Verkaufspreises entsprechend dem Baufortschritt.
Die Klägerin zahlte den Kaufpreis am 30. Dezember 1998. Die Bauabnahme erfolgte am 27. Juli 1999; am selben Tage fand die Besitzübergabe statt.
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