FG Niedersachsen - Urteil vom 19.05.2011
11 K 496/10
Normen:
EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2 Satz 1; EStG § 17;
Fundstellen:
BB 2012, 1121

Kapitalrückzahlungen anlässlich Liquidation

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.05.2011 - Aktenzeichen 11 K 496/10

DRsp Nr. 2012/9811

Kapitalrückzahlungen anlässlich Liquidation

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG kommt nicht in Betracht, sofern keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen entfallen. Entspr. kommt dann auch § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht zur Anwendung. Danach greift in Liquidationsfällen, in denen Liquidationserlöse (egal welcher Art) ausgekehrt werden, das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG. Im Ergebnis ist damit in Liquidationsfällen genauso zu verfahren wie in Veräußerungsfällen, in denen der Veräußerungspreis als steuerpflichtig i. S. des § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG zu behandeln ist.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2 Satz 1; EStG § 17;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Auflösungsverlust nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) in voller Höhe oder nur zu 60% abzugsfähig ist.

Die Kläger sind verheiratet. Der Kläger wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er erwarb mit notariellem Vertrag vom 13. September 2005 einen Anteil von 10.000 € (10%) am Stammkapital der X GmbH (zukünftig: GmbH). Der Kaufpreis betrug 230.000 €.