Der Kläger erwarb in den Jahren 2007 und 2008 zwei verschiedene Teilschuldverschreibungen. Zwischen den Beteiligten ist nunmehr streitig, ob aus der Veräußerung der Teilschuldverschreibungen im Streitjahr steuerpflichtige (negative) Kapitaleinkünfte entstanden sind oder ob die negativen Einkünfte den sonstigen Einkünften (Spekulationsgeschäfte) zuzuordnen sind.
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