1. Der Antrag wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
I.
Die Beteiligten streiten um den Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen der Zurechnung von Maßnahmen nach § 7h EStG bzw. § 7i EStG vorliegen.
Der Antragsteller gab am 15. März 2002 ein notariell beurkundetes Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung in der Ä. Straße ... in Z. ab. Das Kaufangebot war bis zum 15. Juni 2002 unwiderruflich. Das Angebot wurde am 24. Mai 2002 durch den Verkäufer angenommen.
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