FG München - Urteil vom 25.09.2009
14 K 3436/06
Normen:
EGV 1210/2003 Art. 3 Abs. 1 Buchst. a; EGV 1210/2003 Art. 3 Abs. 2 Buchst. a; EWGV 2913/92 Art. 9 Abs. 1; EWGV 2913/92 Art. 73 Abs. 1; EWGV 2913/92 Art. 75 Buchst. a; ZK Art. 9 Abs. 1; ZK Art. 73 Abs. 1; ZK Art. 75 Buchst. a; KN Pos. 9705;

Keilschrifttafeln als irakisches Kulturgut; Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet möglich, wenn u. a.die Zustimmung des Besitzes vorliegt, nicht gegen irakisches Recht verstoßen wird oder bei fehlendem Nachweis das Ausführungsdatum aus dem Irak vor dem 6.8.1990 liegt

FG München, Urteil vom 25.09.2009 - Aktenzeichen 14 K 3436/06

DRsp Nr. 2010/3042

Keilschrifttafeln als irakisches Kulturgut; Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet möglich, wenn u. a.die Zustimmung des Besitzes vorliegt, nicht gegen irakisches Recht verstoßen wird oder bei fehlendem Nachweis das Ausführungsdatum aus dem Irak vor dem 6.8.1990 liegt

1. Es ist verboten, irakische Kulturgüter in das Gebiet der Gemeinschaft einzuführen oder zu verbringen, wenn zumindest der begründete Verdacht besteht, dass diese ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers oder unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus dem Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Einführer nachweist, dass die Kulturgüter vor dem 6.8.1990 aus dem Irak ausgeführt worden sind. 2. Ausführungen zu der Frage, ob es sich bei den streitgegenständlichen drei Keilschrifttafeln um irakische Gegenstände von archäologischem Wert i.S.d. Position 9705 KN und damit um irakisches Kulturgut handelt (hier bejaht).

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EGV 1210/2003 Art. 3 Abs. 1 Buchst. a; EGV 1210/2003 Art. 3 Abs. 2 Buchst. a; EWGV 2913/92 Art. 9 Abs. 1; EWGV 2913/92 Art. 73 Abs. 1; EWGV 2913/92 Art. 75 Buchst. a; ZK Art. 9 Abs. 1; ZK Art. 73 Abs. 1; ZK Art. 75 Buchst. a; KN Pos. 9705;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob das Hauptzollamt (HZA) zu Recht drei Keilschrifttafeln sichergestellt hat.