I.
Der im Jahr 1984 geborene Sohn (S) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) absolvierte im gesamten Streitjahr 2005 eine Ausbildung zum mathematisch-technischen Assistenten Informatik. In diesem Jahr erzielte S einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 11.128,33 EUR. Der Arbeitnehmeranteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag belief sich auf 2.410,70 EUR.
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