FG Münster - Gerichtsbescheid vom 21.07.2014
5 K 2767/13 E
Normen:
EStG § 9 Abs 1 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2014, 2457

Kein Abzug von Zeitschriftenkosten ohne Fachtitel ausweisenden Beleg

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 21.07.2014 - Aktenzeichen 5 K 2767/13 E

DRsp Nr. 2014/15667

Kein Abzug von Zeitschriftenkosten ohne Fachtitel ausweisenden Beleg

1) Der Werbungskostenabzug mit der Behauptung, es handle sich um Fachliteratur, ist zu versagen, wenn lediglich Quittungen und Kassenbons vorgelegt werden können, in denen jeweils "Presseerzeugnisse" oder "Fachzeitschriften" vermerkt ist. Eine frühere Anerkennung durch das Finanzamt, die auf arbeitsökonomischen Prinzipien beruht hat, schafft insoweit keine Bindungswirkung. 2) Darüber hinaus ist bei gemischt nutzbaren Zeitschriften darzulegen, dass diese weit überwiegend beruflich verwendet werden.

Normenkette:

EStG § 9 Abs 1 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger Aufwendungen für Zeitschriften als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Abzug bringen darf.

Der Kläger ist ledig und wird zur Einkommensteuer einzeln veranlagt. Er erzielt als angestellter Netzwerkadministrator Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 machte der Kläger bei seinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit weitere Werbungskosten in Höhe von insgesamt 2.416,00 EUR geltend. Die Werbungskosten entfielen auf Fachliteratur (896,00 EUR), Fachzeitschriften sowie diverse andere Positionen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Steuererklärung, Anlage N, des Klägers Bezug genommen.