FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.03.2004
1 K 1613/03
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 5 ;

Kein Ansatz von Auslandsübernachtungspauschalen bei kostenloser Übernachtung; Einkommensteuer 2001

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.03.2004 - Aktenzeichen 1 K 1613/03

DRsp Nr. 2004/10322

Kein Ansatz von Auslandsübernachtungspauschalen bei kostenloser Übernachtung; Einkommensteuer 2001

Übernachtet ein Arbeitnehmer während einer Einsatzwechseltätigkeit im Ausland kostenlos im vom Arbeitgeber angemieteten Wohnmobil, können die vom BMF mit Schreiben vom 12.12.2000 (BStBl I 2000, 1574) für den Veranlagungszeitraum 2001 bekannt gegebenen Auslandsübernachtungspauschbeträge nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Übernachtungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Kläger werden vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Schweißer und war im Streitjahr u.a. auf Montage (wechselnde Einsatzstellen) in ... tätig. Er hat dort laut Bestätigung seines Arbeitgebers in einem auf dessen Kosten angemieteten Wohnmobil übernachtet, ohne dass dem Kläger insoweit Kosten entstanden wären.

Die Kläger haben die Übernachtungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr vergeblich geltend gemacht.