Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages.
Der Kläger, geboren am .1959, ist seit dem 12.06.2015 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Metallindustrie, als Produktmanager auf der Grundlage eines Dienstvertrages für außertarifliche Angestellte beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 7.000,00 EUR. Wegen der Einzelheiten der arbeitsvertraglichen Regelungen wird auf den in Kopie zur Akte gereichten Vertrag (Bl. 15 ff. d. A.) ergänzend Bezug genommen.
"1. 2. 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 5. 5.1 6. 7. 8. 9. 9.1 10. - - - - - - - 11. 12.
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