Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 20 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Eingruppierung eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis (
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