Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15. Juli 2021 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses über die Zahlung einer tarifvertraglichen Corona-Sonderzahlung.
Der am 7. Dezember "0000" geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1. August 1974, zuletzt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 1. Februar 1977 als Bankkaufmann angestellt. Aufgrund eines "Vertrags für Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ" vom 24. April 2019 wurde das Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Mai 2019 bis zum Ablauf des 31. Oktober 2021 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt. Der Kläger ist Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
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