I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine Ehefrau leben in Deutschland und arbeiten seit 1981 bzw. 2001 in der Schweiz. Der Kläger bezog für seine drei Kinder Daniel (geb. am 10. Mai 1986), Manuel (geb. am 2. Februar 1990) und Anna (geb. am 9. August 1996) von der Beklagten und Revisionsbeklagten (Familienkasse) Kindergeld.
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