1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der Antragsteller (ASt) erwarb mit notariellem Vertrag vom 23.12.2005 von seinen Eltern das Anwesen P-Str. 1, in A. Der auf 125.000 EUR vereinbarte Kaufpreis war nach den Vertragsbestimmungen innerhalb von 6 Monaten nach Anforderung durch die Verkäufer fällig. Ferner sollten offene Kaufpreisbeträge ab Vertragschluss mit 4 % p.a. verzinst werden und die Zinsen jeweils zum 31.12. nachschüssig entrichtet werden.
Auf Antrag des ASt setzte der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) mit Bescheid vom 24.04.2006 Eigenheimzulage für die Jahre 2005 - 2012 in Höhe von 3.650 EUR p.a. fest. Mit Änderungsbescheid vom 3.11.2006 hob es den Vorbehalt der Nachprüfung auf.
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