Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob dem Kläger ein Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zusteht.
Der Kläger ist von Beruf Dachdeckermeister und erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung.
Er ist beteiligt an der Fa. XY-GmbH und beauftragte dieses Unternehmen im Streitjahr 2017 mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus mit der Anschrift ABC-Str. 1 in Z-Stadt. Die Rechnung vom 27.02.2017 beglich der Kläger über sein Gesellschafterverrechnungskonto.
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