FG Thüringen - Urteil vom 22.10.2019
3 K 452/19
Normen:
EStG § 35a Abs. 3; EStG § 35a Abs. 5 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2020, 554
DStZ 2020, 182

Kein Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; Erhalt einer Rechnung und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung als Voraussetzungen für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; Buchung auf einem Gesellschafterverrechnungskonto bei der leistungserbringenden GmbH erfüllt nicht das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung; Einbindung eines Kreditinstituts und bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs

FG Thüringen, Urteil vom 22.10.2019 - Aktenzeichen 3 K 452/19

DRsp Nr. 2020/2377

Kein Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; Erhalt einer Rechnung und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung als Voraussetzungen für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; Buchung auf einem Gesellschafterverrechnungskonto bei der leistungserbringenden GmbH erfüllt nicht das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der "Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung"; Einbindung eines Kreditinstituts und bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 3; EStG § 35a Abs. 5 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob dem Kläger ein Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zusteht.

Der Kläger ist von Beruf Dachdeckermeister und erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung.

Er ist beteiligt an der Fa. XY-GmbH und beauftragte dieses Unternehmen im Streitjahr 2017 mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus mit der Anschrift ABC-Str. 1 in Z-Stadt. Die Rechnung vom 27.02.2017 beglich der Kläger über sein Gesellschafterverrechnungskonto.

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