Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin wehrt sich gegen die Aufhebung der Elterngeldbewilligung für den siebten bis zwölften Lebensmonat ihrer am 18.3.2017 geborenen jüngeren Tochter (nachfolgend: E) wegen eines längeren Aufenthalts der Familie in Kanada.
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