Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 8. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtlichen Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch des Klägers auf eine Erwerbsminderungsrente.
Auf die Aufforderung des Jobcenters Lübeck beantragte der 1969 geborene Kläger am 27. Mai 2016 bei der Beklagten eine Rente wegen Erwerbsminderung mit der Begründung zahlreicher organischer Leiden. Darüber hinaus verwies er auf umfangreiche soziale und finanzielle Probleme, die ihn belasten würden.
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