LSG Hamburg - Urteil vom 02.04.2019
L 3 R 4/18
Normen:
SGB VI § 43;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 1386/12

Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden Erwerbstätigkeit täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

LSG Hamburg, Urteil vom 02.04.2019 - Aktenzeichen L 3 R 4/18

DRsp Nr. 2019/8444

Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden Erwerbstätigkeit täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. November 2017 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über eine Rente wegen Erwerbsminderung.