1. Die Berufung wird zurückgewiesen
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Die am xxxxx 1960 geborene Klägerin beantragte am 30. November 2012 die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Klägerin war zuletzt als Raumpflegerin beschäftigt. Sie begründete ihren Rentenantrag mit nervlichen und körperlichen Beschwerden, Schmerzen im ganzen Körper und vielen Allergien.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|