Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 13.09.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt von dem beklagten Rentenversicherungsträger die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Der im Jahr 1970 geborene Kläger, der den Beruf des Schlossers erlernt hat, war zuletzt als CNC-Fräser versicherungspflichtig beschäftigt. Seit Oktober 2012 ist er arbeitsunfähig erkrank, seit April 2014 ist er arbeitslos und bezog deswegen von der Bundesagentur für Arbeit bis zum 05.05.2015 Arbeitslosengeld.
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