Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 31.01.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Der im Jahr 1958 geborene Kläger hat den Beruf des Gipsers erlernt und ist zum Elektroniker umgeschult worden. Als solcher war er von 2004 - 2015 selbstständig tätig und entrichtete freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung. Sodann war er arbeitslos. Von Januar 2017 bis Januar 2018 war er auf geringfügiger Basis als Hausmeister bei der Stadtverwaltung B. L. tätig.
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