Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe: I
Im Streit ist eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Die 1958 in I. geborene Klägerin lebt seit rund 35 Jahren in Deutschland. Sie hat keine Berufsausbildung absolviert und arbeitete zuletzt als Reinigungskraft. Derzeit wird der Lebensunterhalt über die Hinterbliebenenrente ihres verstorbenen Ehemanns und Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichergestellt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|