Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.02.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Rente wegen Erwerbsminderung.
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