Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 25.09.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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