Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
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