Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.12.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für den Zeitraum 01.04.2014 bis 31.08.2015 im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.
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