Kein Anspruch auf Kindergeld ohne Aufenthaltstitel
FG Nürnberg, Urteil vom 16.04.2010 - Aktenzeichen 7 K 321/10
DRsp Nr. 2011/2502
Kein Anspruch auf Kindergeld ohne Aufenthaltstitel
Nach dem Wortlaut des § 62 Abs. 2 Nr. 2EStG ist die Gewährung des Kindergeldes davon abhängig, dass der betroffene Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Diese Voraussetzung ist nur und erst dann erfüllt, wenn der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung der gesetzlich vorgeschriebenen Art. tatsächlich in Händen hält, ihm also das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik durch entsprechenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Bezugszeit des Kindergeldes zugebilligt worden ist.