Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen je zur Hälfte die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Aus dem gemäß §
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