Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2022 wird zurückgewiesen.
I.
Die Kläger begehren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide gerichtetes erstinstanzliches Klageverfahren.
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